Nein, in Deutschland ist das nicht erlaubt. Nur im Bundesland Bremen gelten Ausnahmen aufgrund der dort gelockerten Friedhofspflicht.
Die Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium erfolgt immer im Sarg. Die verbleibende Asche wird in einer Urne bzw. Urnenkapsel mit Schmuckurne beigesetzt.
In der Regel darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben. Dabei sind Hausaufbahrungen nach Absprache mit dem beauftragten Bestattungshaus möglich.
Kinder sind ein Teil der Familie und man sollte ihnen ihren Raum für die Trauer geben. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, sich auf ihre Weise zu verabschieden. Junge Menschen haben oft tröstliche Ideen für die Zeremonie des Abschieds. Den Tod und die Endlichkeit des Lebens zu tabuisieren, kann Unsicherheiten oder Ängste hervorrufen.
Mit dieser Verfügung halten Sie alle Abläufe fest, die Sie sich für Ihre eigene Beisetzung wünschen. Darüber hinaus sorgen Sie für die sichere Finanzierung der eigenen Beerdigungskosten. Für Ihre Angehörigen bedeutet die Bestattungsvorsorge eine weitreichende Entlastung.
Streng genommen handelt es sich hier um eine besondere Erinnerungsform: Ein winziger Teil der Kremationsasche wird innerhalb eines aufwendigen Verfahrens zu einem synthetischen Diamanten verarbeitet. Der Hauptteil der Asche muss nach geltendem Friedhofsrecht beigesetzt werden.
Die anonyme Ruhestätte ist für die Angehörigen zwar pflegefrei, sie hat jedoch keine persönliche Markierung. Aufgrund des fehlenden konkreten Ortes für die Trauer kann die Trauerbewältigung erschwert werden.
Es gibt verschiedene Grabstätten, die für die Hinterbliebenen pflegefrei sind − jedoch mit Kennzeichnung. Hierzu gehören z. B. die Baumbestattung sowie besondere Grabanlagen, die von den Friedhofsgärtnern betreut werden.