Nachlassverwaltung wunschgemäß

Wenn Sie als Erblasser später Ihr Vermögen selbstbestimmt vererben möchten, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments zur Regelung des eigenen Nachlasses.

Ein Testament ist rechtsgültig, wenn …

  • der Verfasser volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist
  • das Testament vom Erblasser komplett handschriftlich verfasst wird
  • es mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sowie Ort und Datum enthält

Eine Rechtsberatung seitens eines Fachanwalts oder Notars gibt Ihnen die Sicherheit, Unklarheiten auszuschließen. Informationen zu den Themen Erbrecht und Testament finden Sie unter: www.bmjv.de

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.